Landkreis Dahme-Spreewald - Der Landrat - Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Gewährung einmaliger Leistungen gemä
Sozialhilfe: Anspruch auf orthopädisches Schuhwerk als Bestandteil der Eingliederungshilfe bei privater Krankenversicherung
Verwaltungsanweisung zu § 24 Absatz 3 Nr. 1 und 2 SGB II (abweichende Erbringung von Leistungen) § 31 SGB XII (Einmalige Bedar
Richtlinie des Landkreises Prignitz zur Gewährung einmaliger Leistungen gemäß § 24 Abs. 3 SGB II und § 31 SGB XII vom 01.
Verwaltungsanweisung zu § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (abweichene Erbringung von Leistungen) § 31 SGB XII (Einmalige Bedarfe)
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